E-Rechnungen ausnahmslos für jedes Unternehmen verpflichtend

E-Rechnung

Das am 22.03.2024 verabschiedete Wachstumschancengesetz sieht die verpflichtende Einführung von elektronischen Rechnungen

(E-Rechnungen) zwischen Geschäftskunden vor. Ziel ist der Aufbau eines europaweiten Meldesystems zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs. Die Umsetzung erfolgt schrittweise und beginnt bereits am 01.01.2025.

 

Ab dem 01.01.2025 ist der Empfang von E-Rechnungen ausnahmslos für jedes Unternehmen verpflichtend.

 

Der Versand von E-Rechnungen hat ab dem 01.01.2025 Vorrang vor anderen Rechnungsformaten. Andere digitale Rechnungsformate (wie beispielsweise der Versand von PDF-Rechnungen) dürfen ab diesem Zeitpunkt nur noch mit vorheriger Einwilligung des Empfängers versandt werden. Der Versand von Papierrechnungen ist im Rahmen einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2026 bzw. 31.12.2027 (je nach Umsatzhöhe) weiterhin möglich.

 

PDF-Rechnungen sind keine E-Rechnungen. E-Rechnungen (ZUGFerRD 2.0 oder XREchnung) liegen in einem strukturierten digitalen Format vor, welches sowohl eine vollautomatische Rechnungsverarbeitung als auch einen automatisierten Rechnungsaustausch ermöglicht.  

 

Lassen Sie uns gemeinsam Prozesse im Zuge der Einführung der elektronischen Rechnungen optimieren. Gerne unterstützen wir Sie hierbei telefonisch, per TEAMS oder persönlich. 

 

Weitere Informationen finden Sie auch unter https://www.datev.de/e-rechnung.

 

Sofern Sie ein Tool zur Erstellung von E-Rechnungen suchen, können wir Ihnen „DATEV Auftragswesen next“ empfehlen (Auftragswesen next). Gerne können wir Ihnen dieses bestellen.

 

Das Bundesministerium der Finanzen hat zudem einen Frage- und Antwortenkatalog zum Thema E-Rechnung veröffentlicht: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/e-rechnung.html