Steuerberatervollmacht für die Grundsteuerfestsetzung
Der Vollmachtgeber bevollmächtigt den Vollmachtnehmer, diesen umfassend in allen Fragen, die die Festsetzung der Grundsteuer berühren, gegenüber Finanzbehörden, den örtlichen Gemeindeverwaltungen und sonstigen Behörden und Stellen zu vertreten.
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